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Sprachassistenten für den Kindergarten
Die Europäische Union machts möglich
Das Sokrates-Programm der Europäischen Union - auch Comenius-Programm genannt -
unterstützt den Einsatz von sogenannten Sprachassistenten im Schul- und Vorschulbereich.
In seiner jetzigen Form läuft das Programm Ende 2006 aus, wird aber auf jeden Fall in ähnlicher Art und Weise fortgesetzt.
Hier ein paar Tipps, was insbesondere Kindergärten beachten sollten, wenn sie sich für einen Sprachassistenten interessieren und einen Antrag stellen möchten.
Das Profil eines Sprachassistenten
Comenius 2.2.b.heißt das Programm, das den Einsatz von Sprachassistenten im vorschulischen Bereich regelt. Es richtet sich an angehende Lehrer, Studenten und Studienabsolventen, deren Muttersprache beispielsweise Englisch ist, die aber später Deutsch als Fremdsprache unterrichten werden bzw. einzelne Fächer in der deutschen Sprache unterrichten wollen. Das Programm wirkt dabei in zwei Richtungen: Zum einen erhalten die Sprachassistenten die Möglichkeit ihre Deutschkenntnisse zu verbessern, zum anderen profitiert das Gastgeberland von der Muttersprache des Teilnehmenden. Darüber hinaus bietet das Comeniusprogramm den Assistenten die Chance, ihre pädagogischen Fähigkeiten zu erproben und ihr Wissen über andere europäische Staaten zu erweitern. Teilnahmeberechtigt sind zukünftige Lehrer ab dem 3. Studienjahr oder nach Abschluss des Studiums. Sie dürfen aber noch nicht als Fremdsprachenlehrer gearbeitet haben. Förderungsdauer Bisher ist der Aufenthalt von Sprachassistenten aus England, Frankreich und anderen Ländern in Deutschland acht Monate lang gefördert worden. Während dieser Zeit zahlt die EU ihr Gehalt.Kindergärten und Schulen, die sich für einen solchen Sprachassistenten interessieren, müssen vor Ort bei der Zimmer- bzw. Wohnungssuche helfen. Die Miete aber zahlt der Sprachassistent selber, allerdings erhält er dafür noch einen Zuschuß aus EU-Töpfen. Achtung: Sprachassistent muss versichert werden Erfreulich: Kosten für den Kindergarten entstehen bei dem Einsatz eines Sprachassistenten nicht. Allerdings muss der Sprachassistent für den Zeitraum seiner Arbeit für den Kindergarten versichert werden. Häufig ist dies aber kein (finanzielles) Problem, weil es meistens reicht, bei der Versicherung anzugeben, dass für einen begrenzten Zeitraum noch eine weitere Person im Kindergarten beschäftigt wird. Das ist auch üblich, wenn Jahrespraktikanten im Kindergarten beschäftigt werden. Ein absolutes Muss: Ein stimmiger, individueller Antrag Von der Wiege bis zur Bahre, Fomulare, Formulare. Das gilt auch für den Einsatz von Sprachassistenzkräften in Kindergärten. Wer überhaupt eine Chance haben will, sollte viel Zeit und Muße auf die Formulierung verwenden. Erste Hilfe in Form von Merkblättern etc finden sich im Netz unter http://www.kmk.org/pad/sokrates2/formulare/fr_formulare.htm . Eingängig und originell sollte der jeweilige Kindergarten begründen, warum gerade er sich eine Sprachassistenzkraft wünscht. Standardfloskeln oder ein Kindergartenkonzept, das mal eben so auf den Antrag heruntergebrochen wird, haben wenig Chancen, einen interessierten Leser zu finden. Das Programm, unter dem bisher die Anträge für den vorschulischen Bereich gestellt werden konnten, lautet Comenius 2.2.B. Ab Januar 2007 wird dieses Programm von der neuen EU-Initiative "Lebenslanges Lernen 2007 bis 2013" abgelöst. Dessen Eckpunkte sind bereits abgesteckt, wenn auch noch nicht endgültig festgelegt. Wen es interessiert, der kann sich das Programm als pdf-Dokument unter http://www.na-bibb.de/uploads/lebenslanges/praesentation_programm-lll_7-9-06.pdf herunterladen. Teamplayer gesucht Der Einzelne ist nichts, das Team ist alles. Wer sich die Mühe macht, den Antrag zu formulieren, sollte dies als Maxime im Hinterkopf haben. Denn der Teamgedanke spielt bei der Genehmigung durch die EU eine große Rolle.Dazu zählt, dass der Sprachassistent unbedingt wie eine feste Kraft in das Kindergartenteam eingebunden werden und an allen Teamsitzungen mit teilnehmen sollte. Und das muss so auch explizit im Antrag stehen. Verboten: Der Kostenaspekt Über Geld spricht man nicht. Jedenfalls nicht in dem Antragsformular. Der Kostenaspekt, der mitunter bei dem Einsatz von Sprachassistenten auch eine Rolle spielt, sollte auf gar keinen Fall erwähnt werden. Ganz schnell entsteht sonst der Eindruck, die Sprachassistenzkräfte seien nur eine Möglichkeit, billig an eine englisch- (oder andersprachige) Arbeitskraft zu kommen. Ebenfalls vermieden werden sollten Behauptungen, für die es noch kein Beweise gibt.Also beispielsweise nicht schreiben: „Wenn wir einen Sprachassistenten in unserer Einrichtung beschäftigen, werden die Kinder bald gut Englisch sprechen.“ Besser ist es, die Worte vorsichtiger zu wählen: "Wir versprechen uns von der Sprachassistenzkraft eine Erweiterung des kindlichen Weltbildes und vielleicht lernt es dabei auch ein paar englische Worte." Europa muss groß rauskommen Eigentlich ist es selbstverständlich: Der Europäische Gedanke muss eine zentrale Rolle bei der Formulierung des Antrages spielen: Abbau von Diskriminierungen, Stärkung der Weltoffenheit, Integration sind Gedanken, die man bei der Suche nach einer knackigen Formulierung nicht vergessen sollte. Wermutstropfen: Viele Anträge, wenig Sprachassistenten 10 Stellen für Sprachassistenzkräfte sind 2006 genehmigt worden. Es gab jedoch viel mehr Anträge. Das Problem war hierbei nicht nur die fehlende Prägnanz , sondern das Auseinanderklaffen von Angebot und Nachfrage. Es bewerben sich viel mehr Einrichtungen, als es überhaupt geeignete Sprachassistenzkräfte gibt. Um so wichtiger ist ein gut durchdachter Antrag. Und diesen sollte man auf jeden Fall stellen, denn jeder Antrag kommt auf eine Warteliste und irgendwann hat man dann eine Chance, dass ein EU-Vertreter ein Auge darauf wirft. Und je besser der Antrag formuliert ist, desto größer die Chance auf Genehmigung. Beratung durch PAD und SPI nutzen Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) in Bonn berät telefonisch bei der Suche nach Sprachassistenzkräften. Die Telefonnummer des PAD lautet: 0228/501-224 oder -257. Als sehr hilfsbereit und gut informiert gilt hier Frau Funke. Ein weiterer kompetenter Ansprechpartner ist Walter Hospelt vom Sozialpädagogischen Institut (SPI) in Köln. Seine Telefonnummer lautet 0221/1605228, die Email-Adresse ist: walter.hospelt@fh-koeln.de. Allerdings läuft die Beratungstätigkeit des SPI für diesen Bereich Ende diesen Jahres aus. Weitere Informationen zur Bildung in Europa finden sich unter der Homepage der Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung BiBB: http://www.na-bibb.de/ Hier finden auch Erzieher, Lehrer und Arbeitskräfte erste Hilfe, wenn sie ihren europäischen Bildungshorizont erweitern oder ihre Sprachkompetenz verbessern wollen. Informationen speziell zum bisherigen Sokrates-Programm bietet der Link : http://www.na-bibb.de/sokrates/ueber_sok.php?site=Sokrates&subsite=%26Uuml%3Bber+Sokrates sowie der Download: http://www.na-bibb.de/downloads/sokrates/lernenohnegrenzen09012003.pdf Stand: 5. November 2006
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